Hauptvorlesung Psychiatrie und Psychotherapie Forensische Psychiatrie Dr. C. Luckhaus
Slide 2Forensische Psychiatrie – Begriffsbestimmung befasst sich mit Fragen, bite the dust von Gerichten und Behörden a Psychiater gestellt werden psychiatrischer Sachverständiger, Gutachter befasst sich mit medizinischen und psychischen Problemen psychisch Kranker mit Bezug auf ihre Fähigkeiten zu rechtsrelevantem Handeln psychiatrischer Therapeut im Maßregelvollzug
Slide 3Forensische Psychiatrie - Standortbestimmung Forensische Psychiatrie
Slide 4Inhalt der Vorlesung Strafrechtliche Fragen Schuldfähigkeit, Maßregeln zur Besserung und Sicherung Prognose beurteilungen Sozialrechtliche Fragen Berufs-und Erwerbsunfähigkeit Beurteilung von Unfallfolgen Zivil-und öffentlich-rechtliche Fragen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Geschäftsfähigkeit Einwilligungsfähigkeit Rechtliche Betreuung Vorsorgevollmacht
Slide 5Strafrechtliche Fragen - Begutachtung der Schuldfähigkeit
Slide 6Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit * Psychische Störungen und Kriminalität (aus Nedopil , 2005) * Absolutes Risiko eines schizophren Kranken für Gewaltdelikt: 0,05 % Anteil schizophren Kranker a Gesamtzahl der Gewaltdelinquenten: 0,5-3%
Slide 7Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Strafrechtliche Schuld Normabweichendes Verhalten wird subjektiv zugerechnet, wenn von anderen in vergleichbarer innerer und äußerer Situation normgerechtes Handeln erwartet werden kann und erwartet wird. „Pragmatischer Schuldbegriff": Willensfreiheit zu rechtsrelevantem Handeln wird dem psychisch Gesunden normativ zugeschrieben. Deterministische Theorien – „Wir tun nicht was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun" – bleiben unberücksichtigt. (siehe z.B. Greyer C. Hirnforschung und Willensfreiheit. Frankfurt: Suhrkamp 2004)
Slide 8Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Schuldausschlussgründe mangelnde Reife eines Jugendlichen (§3 JGG) Notwehr (§32 StGB) entschuldigender Notstand (§35 StGB) Verbotsirrtum (§17 StGB) Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (§20 StGB)
Slide 9Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit §20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung , einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Slide 10Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit §21 StGB: Verminderte Schuldfähigkeit Ist bite the dust Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so amazing nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Slide 11Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Beurteilung der Schuldfähigkeit 1. Stufe der Beurteilung: Zuordnung der psychischen Störung zu einem der 4 Eingangsmerkmale des §20 StGB 2. Stufe der Beurteilung: Beurteilung der Einsichts-und Steuerungsfähigkeit
Slide 12Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Eingangsmerkmale des § 20 StGB: 1. „ Krankhafte seelische Störung" Psychische Krankheiten und Störungen, bei denen eine organische Ursache bekannt ist oder vermutet wird: exogene Psychose endogene Psychose degenerative Hirnerkrankung Durchgangssyndrome, Rauschzustände zerebrale Anfallsleiden genetisch bedingte Erkrankungen
Slide 13Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Eingangsmerkmale des § 20 StGB: 2. „ Tiefgreifende Bewusstseinsstörung" Ausschließlich nichtkrankhafte, d.h. ordinary psychologische Ausnahmezustände, wie sie bei psychisch Gesunden vorkommen können: Schlaftrunkenheit Erschöpfung, Übermüdung nichtkrankhafte Dämmerzustände hypnotische Störungen hochgradige Affekte
Slide 14Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Eingangsmerkmale des § 20 StGB: 3. „ Schwachsinn" Ausgeprägte Störungen der Intelligenz, pass on nicht auf nachweisbaren organischen Grundlagen beruhen.
Slide 15Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Eingangsmerkmale des § 20 StGB: 4. „ Schwere andere seelische Abartigkeit" Sammelbegriff. Seelische Störungen, kick the bucket nicht sanctum 3 anderen Merkmalen zugeordnet werden können. Symptomatische Ausprägung bzw. Einbußen sozialer Kompetenz müssen psychotischen Erkrankungen gleichen: Persönlichkeitsstörungen Neurosen Sexuelle Verhaltensabweichungen Abhängigkeitserkrankungen
Slide 16Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Einsichtsfähigkeit Einsichts un fähigkeit gegeben, wenn bite the dust kognitiven Funktionen nicht ausreichen, das Unrecht eines Handelns zu erkennen. z.B.: schwere intellektuelle Einbußen psychotische Realitätsverkennungen Bei festgestellter Einsichts un fähigkeit erübrigt sich bite the dust Prüfung der Steuerungsfähigkeit.
Slide 17Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Steuerungsfähigkeit Aufhebung oder Einschränkung der Steuerungsfähigkeit kann gegeben sein durch Einschränkungen der Willensbildung und des Handlungsentwurfs. z.B.: Enthemmungen Verkennungen Impulsivität Affektstörungen
Slide 18Strafrecht – Begutachtung der Schuldfähigkeit Schuld un fähigkeit keine Strafverurteilung bei: Einsichts un fähigkeit oder Einsichtsfähigkeit und Steuerungs un fähigkeit verminderte Schuldfähigkeit Strafverurteilung kann gemildert werden bei: Einsichtsfähigkeit und erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit
Slide 19Strafrechtliche Fragen - Maßregeln zur Besserung und Sicherung
Slide 20Strafrecht – Maßregeln zur Besserung und Sicherung Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus n. §63 StGB wenn Schuldfähigkeit aufgehoben oder erheblich gemindert (§20, 21 StGB) wenn aufgrund der festgestellten Störung weitere erhebliche Delikte zu erwarten sind unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeit s - grundsatzes (§62 StGB)
Slide 21Strafrecht – Maßregeln zur Besserung und Sicherung Unterbringung in einer Entziehungsanstalt n. §64 StGB Anordnung einer Suchtbehandlung nicht von aufgehobener oder geminderter Schuldfähigkeit (§§20, 21 StGB) abhängig wenn aufgrund der festgestellten Störung weitere erhebliche Delikte zu erwarten sind Anordnung möglich, wenn hinreichend konkrete Aussichten auf Erfolg der Behandlung bestehen auf 2 Jahre begrenzt
Slide 22Strafrecht Weitere Maßregeln der Besserung und Sicherung Führungsaufsicht (§ 68 StGB) Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) Berufsverbot (§ 70 StGB)
Slide 23Psychiatrischer Maßregelvollzug
Slide 24Psychiatrischer Maßregelvollzug in Zahlen Weniger als 1 % aller Angeklagten , etwa 8 % aller Sexualstraftäter und etwa 9 % aller Delinquenten mit Tötungsdelikten werden im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht.
Slide 25Psychiatrischer Maßregelvollzug in Zahlen (aus Strafvollzugsstatistik, Statistisches Bundesamt, 2009)
Slide 26Psychiatrischer Maßregelvollzug in Zahlen 1023 2008 (aus Venzlaff, Foerster, 2004, und Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3 – 2008)
Slide 27Psychiatrischer Maßregelvollzug in Zahlen Mittlere Unterbringungsdauer in der §63 StGB-Maßregel beträgt bei großer Spannbreite derzeit ca. 6 Jahre . 5 Jahres-Katamnese studien zeigen eine durchschnittliche Rückfallrate bzgl. schwerwiegender Delinquenz nach Entlassung aus der § 63 StGB - Maßregel von ca. 6 – 14 %. (eingeschränkte Datenlage) (Zum Vergleich: 4 J.- Rückfälligkeit (BZR-Eintrag) von entlassenen Strafgefangenen mit Bewährung ca. 45 %)
Slide 30Psychiatrischer Maßregelvollzug „Maßregeln zur Besserung und Sicherung" (§§63, 64 StGB) Unterbringungsziele: … nook Patienten, soweit möglich, zu heilen oder seinen Zustand soweit zu bessern, dass er nicht mehr gefährlich ist . Kick the bucket Behandlung richtet sich nach ärztlichen Gesichtspunkten , wobei dem Untergebrachten pass on notwendige Aufsicht, Betreuung und Pflege zuteil werden muss (§136 StVollzG). Therapie und Unterbringung haben auch pädagogischen Erfordernissen Rechnung zu tragen … unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebens-und Arbeitsverhältnisse … (§1 MRVG-NRW). Dauer und Umfang der Freiheitsentziehung richten sich nach dem Erfolg der Therapie (§18 MRVG-NRW).
Slide 31Psychiatrischer Maßregelvollzug Behandlungsaspekte: Deliktbearbeitung: Theorie des „Sozialversagens" im Einzelfall Psychiatrische Diagnostik und Therapie einschl. Medikamenten Kognitive Verhaltens-und Milieutherapien Arbeitstherapie, Kreativtherapien, Freizeitgestaltung, Sport Pädagogische Maßnahmen Sicherung, Lockerung künftiges soziales Umfeld, Nachsorge
Slide 32Psychiatrischer Maßregelvollzug Überprüfungen des Behandlungsverlaufs: ½-jährlich zu erstellende Therapiepläne Besuchskommission der Bezirksregierung jährlich zu erstellende Stellungnahmen der Klinik a kick the bucket Strafvollstreckungskammer jährliche richterliche Anhörungen des Untergebrachten alle 3 und 5 Jahre externe Prognosebegutachtungen
Slide 33Prognosefragen im Maßregelvollzug Unterbringungsvoraussetzungen ( Einweisungsprognose ) Sicherungsnotwendigkeit während der Unterbringung ( Lockerungsprognose ) Verantwortbarkeit einer bedingten Entlassung ( Entlassungsprognose )
Slide 34Prognosebeurteilungen im Maßregelvollzug Zu beurteilen ist i. d. R. bite the dust durch kick the bucket Tat zutage getretene Gefährlichkeit Intuitive Methode: Unsystematische, gefühlsmäßige Beurteil
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